Sie als Geschädigter haben das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl aufzusuchen. Die gegnerische Versicherung wird Ihnen aller Wahrscheinlichkeit nach versuchen, einen Gutachter zu vermitteln. Leider haben wir hier oft die Erfahrung gemacht, dass dieser die Interessen der Versicherung wahrnimmt und nicht Ihre.